Investitionsbooster 2025: Jetzt steuerlich gefördert investieren
Ab dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer neuen steuerlichen Sonderregelung – der Super-AfA. Mit einer Abschreibung von 30 % im ersten Jahr bietet sich jetzt die Chance auf spürbare Liquiditätsvorteile bei der Investition in förderfähige Wirtschaftsgüter.
Was ist die Super-AfA?
Im Rahmen des Investitionssofortprogramms der Bundesregierung können neue, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens degressiv abgeschrieben werden – mit 30 % im ersten Jahr und jeweils 30 % auf den Restbuchwert in den Folgejahren. Die Maßnahme gilt für Anschaffungen und Herstellungsaufträge vom 01.07.2025 bis 31.12.2027.
Förderfähige Produkte aus dem STEIN HGS Sortiment
Produkte gelten als förderfähig, wenn sie beweglich montiert sind – zum Beispiel durch Verschrauben oder Aufdübeln. Dies betrifft unter anderem:
Montageart & steuerliche Einstufung
Die steuerliche Einstufung als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut hängt maßgeblich von der Montage ab:
| Typ | Montageart | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Beweglich | z. B. aufgedübelt, verschraubt | ✔ Super-AfA, 30 % degressiv |
| Unbeweglich | z. B. einbetoniert | ✖ Lineare Abschreibung, 2–3 % |
Beispiel: Degressive vs. lineare Abschreibung
Investition: 30.000 € netto in eine mobil montierte Überdachung (EcoCover)
Nutzungsdauer: 10 Jahre
Degressiv (Super-AfA)
- 1. Jahr: 30 % von 30.000 € = 9.000 €
- 2. Jahr: 30 % von 21.000 € = 6.300 €
- 3. Jahr: 30 % von 14.700 € = 4.410 €
→ schnellerer Liquiditätsvorteil
Linear
- Jährlich: 30.000 € / 10 Jahre = 3.000 €
→ langsamer steuerlicher Effekt
Wirtschaftsgüter ab 1.000 € & Ausnahme bei Sets
Nur Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von mindestens 1.000 € sind für die Super-AfA relevant. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unterhalb dieser Grenze werden in der Regel in Sammelposten zusammengefasst – und dürfen nicht degressiv abgeschrieben werden.
✅ Ausnahme: Einheitliches Wirtschaftsgut aus mehreren Komponenten
Ein Set kann dennoch als ein Wirtschaftsgut gelten, wenn:
- eine selbstständige Nutzbarkeit gegeben ist (z. B. unabhängig verwendbar),
- und eine einheitliche Zweckbestimmung vorliegt.
Wenn mehrere Komponenten nur gemeinsam sinnvoll nutzbar sind, spricht vieles dafür, dass sie steuerlich als ein Gesamtwirtschaftsgut zu bewerten sind – auch bei einem höheren Einzelanteil je Komponente.
Beispiel: Bauzaun-Set
- Einzelelemente wie Zaunfelder oder Standfüße sind einzeln nicht wirtschaftlich sinnvoll nutzbar.
- Nur das vollständige Set erfüllt den Zweck der Absperrung.
- Transport, Lagerung und Einsatz erfolgen ausschließlich gemeinsam.
- Komponenten werden zusammen beschafft und verwendet.
Fazit: In solchen Fällen kann das gesamte Bauzaunset als ein förderfähiges Wirtschaftsgut im Sinne der Super-AfA gelten – sofern der Gesamtwert mindestens 1.000 € netto beträgt.
✅ Ihre Vorteile als Unternehmen
✔️ Schnellere Amortisation durch höhere Abschreibung in den ersten Jahren
📅 Planungssicherheit bis Ende 2027
🌱 Zukunftsorientierte Investitionen in Infrastruktur, Nachhaltigkeit & Digitalisierung
🛠️ Förderfähig auch bei Sonderanfertigungen (je nach Montageart)
🧩 5 Schritte zur optimalen Nutzung der Super-AfA
- Investitionen prüfen: Welche geplanten Anschaffungen können sinnvoll vorgezogen werden? Prüfen Sie dabei auch die Möglichkeit einer beweglichen Montage.
- Kaufzeitpunkt planen: Nutzen Sie den Förderzeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 optimal aus.
- Steuerberatung einbeziehen: Lassen Sie bewerten, ob das Wirtschaftsgut degressiv abschreibbar ist – insbesondere im Hinblick auf die Einordnung als beweglich.
- Liquiditätsvorteil kalkulieren: Höhere Abschreibung in den ersten Jahren führt zu mehr verfügbarem Kapital – ein entscheidender Faktor für Ihre Finanzplanung.
- Wechseloption prüfen: Ab dem dritten Jahr kann ein Wechsel zur linearen Abschreibung sinnvoll sein, um verbleibende Restwerte steuerlich gezielt zu verteilen.