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Tretroller im Trend
Dank der zunehmend umweltbewussten Lebensweise vieler Menschen werden Alternativen zum Auto immer beliebter. Tretroller, die einstmaligen Kinderspielzeuge, sind heutzutage auch für Erwachsene ein beliebtes Fortbewegungsmittel geworden. Die meisten dieser kleinen Flitzer lassen sich einfach zusammenklappen, um mit Bus und Bahn die größeren Strecken zu meistern. Am Ziel angekommen kann der Tretroller mit ins Büro genommen werden oder an einem Scooter-Parkplatz diebstahlsicher abgestellt werden.
Scooter-Parkplätze sorgen für Ordnung
Die Zahl der Tretroller nimmt aktuell immer weiter zu. Um diesen Trend zu entsprechen wird die Nachfrage nach Scooter-Parkplätzen größer. Viele Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen möchten vor ihren Haustüren ein ordentliches Bild erhalten. Wahllos abgestellte Scooter passen hier nicht rein. Viele Scooter-Anlehnbügel lassen sich gleichermaßen für Fahrräder nutzen, so dass beiden Verkehrsmitteln entsprochen wird. Dank der Scooter-Parkplätze sind die Tretroller vor Diebstahl und Vandalismus geschützt. Nach dem Abstellen sichert ein Vorhängeschloss den oftmals teuren Scooter und dank des sicheren Abstellens wird ein versehentliches oder absichtliches Umwerfen ausgeschlossen.
Wo Scooter-Parkplätze einrichten?
Überall dort wo regelmäßig Schüler, Mitarbeiter oder Kunden mit einem Scooter ankommen und zumindest eine Zeitlang verweilen ist der Einsatz von Scooter-Parkplätzen sinnvoll. Dies sind insbesondere Kindergärten, Schulen und Universitäten aber auch andere öffentliche Einrichtungen. Auch viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern mittlerweile spezielle Scooter-Parkplätze zur Verfügung.
Wie werden Scooter-Parkplätze montiert?
Die Montage von Scooter-Parkplätzen erfolgt in der Regel durch Aufdübeln. Sofern der Untergrund den erforderlichen Halt bietet, werden an der gewünschten Stelle die Löcher gebohrt und der Scooter-Anlehnbügel wird mit Dübeln und Schrauben fest verankert. Einige Modelle lassen sich auch besonders platzsparend an der Wand befestigen.
Elektromotor oder Muskelkraft?
Der Tretroller auch Trittroller in der Schweiz Trottinett(e) oder Radelrutsch (süddeutscher Raum) erfreut sich schon seit geraumer Zeit großer Beliebtheit. 1817 wurde die erste tretrollerähnliche Laufmaschine entwickelt. Gerade bei Kindern erfreute sich der Tretroller großer Beliebtheit. Mittlerweile gibt es zunehmend mehr Modelle, die für Erwachsene ausgerichtet sind. Im Vergleich zu den Kindermodellen sind die Varianten für Erwachsene mit einer deutlich höheren Tragkraft und höhenverstellbaren Lenkstange ausgestattet. Jedoch ist wohl die entscheidendste Frage bei der Tretroller-Wahl, ob der Antrieb mit Muskelkraft oder per Elektromotor erfolgen soll. Selbstverständlich ist der klassische Tretroller wesentlich umweltfreundlicher als die E-Scooter, doch auch diese Modelle sind dank des bequemen Fahrens sehr beliebt. Bis zu 20km/h legt ein E-Scooter hin und das ganz ohne Anstrengung. Muskelbetriebene Tretroller dürfen gemäß StVO ausschließlich auf Fußwegen verwendet werden, sofern diese vorhanden sind. Das Fahren auf Radwegen ist ohne Elektromotor nicht zulässig wird aber oftmals geduldet. E-Scooter hingegen sind auf Gehwegen und in der Fußgängerzone verboten, sie dürfen die Radwege und Radfahrstreifen nutzen.
Straßenzulassung für E-Scooter
E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und dürfen seit Juni 2019 offiziell am Straßenverkehr teilhaben. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung. Um eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Elektro-Stehroller zu erhalten müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Neben Licht, Klingel und Lenkstange darf ein vorgeschriebenes Maximalgewicht nicht überschritten werden. Ebenso muss ein Manipulationsschutz, sowie die Batteriesicherheit nachgewiesen werden. Einen zugelassenen E-Scooter erkennt man an dem Typenschild an der Unterseite oder am Rahmen des Rollers. Auf dem Typenschild ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ als auch die Fahrzeugidentifikationsnummer eingestanzt.
Gibt es Verhaltensregeln für E-Scooter im Straßenverkehr?
Auch die Fahrer von E-Scootern müssen sich an die üblichen Verkehrsregeln halten. Das Tragen eines Helmes ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam. Ein Führerschein wird zum Fahren nicht benötigt, allerdings gibt es ein Mindestalter, das bei 14 Jahren liegt. Des Weiteren muss für jeden E-Scooter eine Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden. Einige Versicherungen bieten bereits spezielle Verträge für E-Scooter an. Beim Fahren sollte zusätzlich beachtet werden, dass die gleichen Alkoholpromillegrenzen gelten, wie beim Führen eines PKWs. Das heißt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die 0 Promille Grenze. Darüber hinaus ist ein Blutalkoholwert von 0,5 Promille zulässig sofern kein auffälliges oder rücksichtsloses Fahrverhalten zu beobachten ist. Ab 1,1 Promille gilt das Fahren eines E-Scooters als Straftat und wird entsprechend geahndet.