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Verkehrszeichen StVO
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Gefahrzeichen (57)
Richtzeichen (551)
Vorschriftzeichen (128)
Zusatzzeichen (311)
Was sind Gefahrenzeichen und warum sind sie wichtig?
Gefahrenzeichen gehören zu den zentralen Elementen der Verkehrssicherheit. Sie warnen vor potenziellen Gefahrenstellen im Straßenverkehr und ermöglichen es Verkehrsteilnehmern, frühzeitig und angemessen zu reagieren.
Dabei werden verschiedene Gefahrenkategorien unterschieden, die je nach Umfeld und spezifischem Risiko unterschiedliche Maßnahmen erfordern.
Grundlagen von Gefahrenzeichen
Gefahrenzeichen sind gemäß § 40 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) spezielle Verkehrszeichen, die auf eine besondere Gefahrenlage hinweisen. Sie sind an ihrer charakteristischen, dreieckigen Form mit rotem Rand und weißem Hintergrund zu erkennen – das Piktogramm im Inneren variiert je nach Gefahrensituation. Diese sogenannten Gefahrenpikogramme folgen festen Vorgaben, um eine einheitliche Verständlichkeit zu gewährleisten.
Gefahrenzeichen auf dem Betriebsgelände
Während Gefahrenzeichen im öffentlichen Straßenverkehr allgegenwärtig sind, nehmen sie auch in betrieblichen Kontexten eine zentrale Rolle ein. Typische Einsatzorte sind:
- Baustellen: Hier wird frühzeitig auf Bauarbeiten oder unübersichtliche Verkehrssituationen hingewiesen.
- Betriebsgelände und Logistikzentren: Interne Wegeführungen und Gefahrenzonen können klar markiert werden.
Kombination mit Zusatzzeichen
Gefahrenzeichen können durch Zusatzzeichen ergänzt werden, um Informationen wie Gefahrendauer, Streckenausdehnung oder Wochentage präzise zu kommunizieren.
So lässt sich z. B. aus „Achtung Baustelle“ und „nächste 500 m“ eine exakte Gefahrenbezeichnung gestalten, die die Situation klar und frühzeitig kommuniziert.
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Materialien und Ausführungen für den professionellen Einsatz
Bei Gefahrenzeichen kommt es nicht nur auf die richtige Symbolik an, sondern auch auf eine hochwertige Verarbeitung, die den langfristigen Einsatz im Freien ermöglicht. Die TL-VZ 97 (Technische Lieferbedingungen für Verkehrszeichen) gibt vor, dass Schilder, auch Gefahrenzeichen, aus korrosionsbeständigem Material bestehen müssen. Deshalb setzt STEIN HGS konsequent auf Aluminium als Basismaterial – und das aus guten Gründen.
Aluminium – robust, leicht und langlebig
Aluminium bietet eine ideale Kombination aus Stabilität und Gewichtsersparnis. Die Vorteile im Überblick:
- Witterungsbeständig: Aluminium trotzt Regen, Schnee und UV-Strahlung, ohne zu rosten oder an Stabilität zu verlieren.
- Leicht zu montieren: Durch das geringe Gewicht lassen sich auch größere Schilder unkompliziert transportieren und installieren.
- Lange Lebensdauer: Dank Korrosionsbeständigkeit und mechanischer Belastbarkeit sind die Gefahrenzeichen über viele Jahre einsatzfähig – selbst bei hoher Beanspruchung im Baustellen- oder Betriebsumfeld.
Alle bei STEIN HGS angebotenen Gefahrenzeichen entsprechen den aktuellen Vorgaben der StVO und sind gemäß der relevanten Normen produziert.
Die aufgebrachten Gefahrenpikogramme und Gefahrensymbole behalten ihre Farbbrillanz auch unter starker UV-Belastung und gewährleisten so dauerhaft eine hohe Erkennbarkeit.
Reflexionsklassen und Sichtbarkeit
Neben dem Material spielt die Reflexionsklasse eine zentrale Rolle für die Sichtbarkeit – besonders bei Nacht oder schlechten Wetterverhältnissen.
- Reflexionsklasse RA1: Basis-Reflexion, ideal für weniger frequentierte Bereiche oder innerbetriebliche Nutzung.
- Reflexionsklasse RA2: Hohe Reflexionsleistung für Straßen und Baustellen mit starkem Verkehr.
- Reflexionsklasse RA3: Extrem starke Reflexion, empfohlen für Autobahnen und hochbelastete Verkehrswege.
Montageoptionen und Zubehör
Für die Montage der Gefahrenzeichen stehen verschiedene Systeme bereit:
- Schilderpfosten: Standardlösungen für Straßenverkehr und Baustellenabsicherung.
- Rohrrahmen und Halterungen: Für flexible Einsätze auf Betriebsgeländen oder bei temporären Maßnahmen.
- Befestigungsmaterial: Passende Klemmen, Schrauben und Zubehör für eine schnelle und sichere Montage.
Rechtliche Anforderungen und Normen für Gefahrenzeichen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Verkehrsschilder den aktuellen Richtlinien entsprechen. Dies betrifft sowohl das Design als auch die Ausführung, die Größe, die Sichtbarkeit und die korrekte Platzierung der Schilder.
StVO-Vorgaben und DIN-Normen
Die wichtigsten Regelwerke im Umgang mit Gefahrenzeichen sind:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Regelt die Symbolik, den Einsatz und die Platzierung der Schilder im öffentlichen Verkehrsraum.
- TL-VZ 97, DIN 67520 und DIN 4844: Definieren Anforderungen an Reflexionsklassen, Materialqualität und Gestaltung.
- Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO): Enthält zusätzliche Vorgaben zur Anbringung und Wirkung der Schilder.
Die bei STEIN HGS angebotenen Gefahrenzeichen erfüllen alle geltenden Normen – und bieten damit maximale Sicherheit und Rechtssicherheit im Einsatz.
Genehmigungen, Aufstellrichtlinien und Schildgrößen
Die fachgerechte Aufstellung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Gefahrenzeichen. Wichtige Punkte:
Genehmigungspflicht: Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Gefahrenzeichen nur mit behördlicher Genehmigung aufgestellt werden.
Aufstellhöhe: Die Unterkante des Schildes sollte in der Regel mindestens 60 cm über dem Boden liegen – bei Verkehrszeichen außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 150 cm.
Sichtweite: Schilder müssen rechtzeitig erkannt werden können – die empfohlene Mindest-Sichtweite beträgt ca. 100 m bei höherem Tempo.
Größe:
- 60 cm Kantenlänge: Für Straßen mit bis zu 50 km/h (z. B. innerorts)
- 90 cm Kantenlänge: Für Landstraßen oder Straßen bis 100 km/h
- 120 cm Kantenlänge: Für Autobahnen und stark frequentierte Verkehrswege
Diese Angaben stellen sicher, dass das Gefahrenzeichen bei allen Lichtverhältnissen und Geschwindigkeiten frühzeitig wahrgenommen wird.
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Anwendungsbeispiele aus der Praxis
Gefahrenzeichen sind mehr als reine Pflichtbeschilderung – richtig eingesetzt, schützen sie Mitarbeitende, Kunden und Verkehrsteilnehmende effektiv vor Unfällen und sorgen für reibungslose Abläufe.
Baustellen und temporäre Gefahrenstellen
Ob innerstädtische Fahrbahnsanierung oder großflächiger Autobahnausbau – Baustellen zählen zu den häufigsten Einsatzorten für Gefahrenzeichen. Typische Szenarien:
- Frühzeitige Warnung vor Baumaßnahmen mit Zeichen 123 („Baustelle“) in Kombination mit Zusatzzeichen („nächste 500 m“) und klarer Gefahrenbezeichnung.
- Temporäre Engstellen abgesichert durch Zeichen 112 („Verengte Fahrbahn“).
- Sicherung von Umleitungen und geänderten Verkehrsführungen.
Bauunternehmen, Tiefbauer und Verkehrssicherer greifen bei solchen Einsätzen auf stabile Aluminiumschilder mit hoher Reflexionsklasse (RA2 oder RA3) zurück.
Betriebsgelände und Werksverkehr
Auf großen Firmenarealen oder in Logistikzentren sorgt eine klare Beschilderung für mehr Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr:
- Kennzeichnung gefährlicher Wegekreuzungen mit Zeichen 101 („Gefahrstelle“).
- Warnung vor Staplerverkehr oder schmalen Zufahrten.
- Abgrenzung von Fußgängerbereichen mit Zeichen 133 („Fußgänger“).
Auch temporäre Gefahren, etwa durch Bauarbeiten im Lager oder ausgelaufene Flüssigkeiten, können gezielt markiert werden.
Kommunale und öffentliche Bereiche
Städte und Gemeinden setzen Gefahrenzeichen ein, um frühzeitig kenntlich zu machen:
- Gefahrenstellen an Schulen oder Kitas mit Zeichen 136 („Kinder“).
- Wildwechselstrecken mit Zeichen 142.
- Hinweise auf Naturgefahren wie Steinschlag oder Glätte.
Für kommunale Bauhöfe und öffentliche Einrichtungen sind neben Qualität und Normkonformität vor allem Verfügbarkeit und Lieferzeit entscheidend.
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Ob für Baustellen, Betriebsgelände oder öffentliche Verkehrswege – bei STEIN HGS finden Sie das passende Gefahrenzeichen für jeden Einsatzbereich. Unser Online-Shop bietet Ihnen eine einfache Produktauswahl, transparente Informationen zu Normen, Gefahrenkategorien und Reflexionsklassen sowie eine zügige Lieferung – ideal für Unternehmen, Kommunen und Fachbetriebe.