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Fahrradstraße vs. Fahrradweg – Was sagt die StVO?
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, begegnet im Stadtbild immer häufiger speziell ausgewiesenen Bereichen – doch was genau ist der Unterschied zwischen einer Fahrradstraße und einem Fahrradweg? Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert beide Begriffe klar und macht deutlich, welche Regelungen für Nutzer gelten.
Definition & Nutzung einer Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist ein spezieller Verkehrsraum, der laut StVO in erster Linie für den Radverkehr vorgesehen ist. Gekennzeichnet wird sie durch das Verkehrszeichen 244.1 – ein weißes Fahrrad auf blauem Grund mit der Aufschrift „Fahrradstraße“.
Hier gilt: Radfahrer haben Vorrang. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße nur dann nutzen, wenn eine entsprechende Zusatzbeschilderung dies erlaubt.
Besondere Regeln gelten ebenfalls für das Verhalten im Verkehr: Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt, und Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Für Autofahrer bedeutet das: Rücksichtnahme und gegebenenfalls ein angepasstes Fahrverhalten, um die Sicherheit der Radfahrer nicht zu gefährden.
Merkmale eines Fahrradwegs laut StVO
Im Gegensatz zur Fahrradstraße ist der Fahrradweg eine baulich vom Fahrstreifen getrennte Verkehrsfläche, die speziell für den Radverkehr vorgesehen ist. Erkennbar ist ein Fahrradweg an dem Verkehrszeichen 237 – ein weißes Fahrrad auf blauem Kreis – das auf die Benutzungspflicht hinweist. Diese gilt jedoch nur, wenn das Zeichen tatsächlich aufgestellt ist. Fahrradwege verlaufen häufig parallel zur Straße und können sowohl auf Gehwegniveau als auch leicht erhöht neben der Fahrbahn geführt sein.
Wichtig für Verkehrsteilnehmer: Ohne die entsprechende Beschilderung besteht keine Verpflichtung, den Weg zu nutzen – Radfahrer dürfen in diesem Fall auch auf der Fahrbahn fahren. Damit unterscheidet sich der Fahrradweg deutlich von der Fahrradstraße, bei der die gesamte Straße dem Radverkehr gewidmet ist.
Rechtliche Unterschiede & Verkehrszeichen
Ob Fahrradstraße oder Fahrradweg – beide Verkehrsführungen unterscheiden sich nicht nur baulich, sondern auch rechtlich erheblich. Eine Fahrradstraße wird mit den Verkehrszeichen 244.1 (Beginn) und 244.2 (Ende) gekennzeichnet. Sie signalisiert: Vorrang für den Radverkehr, motorisierter Verkehr ist nur mit Zusatzzeichen erlaubt. Die Nutzung ist klar geregelt – Radfahrer bestimmen hier das Tempo und dürfen nebeneinander fahren.
Fahrradwege hingegen werden durch das Verkehrszeichen 237 angezeigt. Ohne diese Kennzeichnung besteht keine Pflicht zur Nutzung, was gerade in Städten mit flexibler Verkehrsführung relevant ist. Auch der Fahrzeugtyp, der den Weg benutzen darf, ist rechtlich vorgegeben: Auf einem reinen Radweg dürfen keine Fußgänger oder E-Scooter unterwegs sein – das unterscheidet ihn etwa vom gemeinsamen Geh- und Radweg, der wiederum mit einem anderen Verkehrszeichen markiert wird.
Zusammengefasst der Unterschied zwischen Fahrradweg und Fahrradstraße: Ein Fahrradweg ist eine baulich getrennte und meist beschilderte Spur für den Radverkehr entlang der Straße, während eine Fahrradstraße eine komplette Fahrbahn ist, die vorrangig für Radfahrer reserviert und für Kfz nur eingeschränkt freigegeben ist.
Markierungslösungen für sichere Fahrradwege und Fahrradstraßen
Neben der rechtlichen Ausgestaltung spielt auch die Sichtbarkeit im Straßenraum eine zentrale Rolle für die Sicherheit des Radverkehrs. Markierungslösungen sorgen dafür, dass Fahrradwege klar abgegrenzt und im Stadtbild eindeutig erkennbar sind. Vor allem in Bereichen mit viel Kfz-Verkehr oder unübersichtlichen Verkehrsführungen tragen sie entscheidend zur Unfallvermeidung bei.
Thermoplastische Markierungen für Fahrradstraßen und -wege
Thermoplastische Markierungen haben sich im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur besonders bewährt. Sie zeichnen sich durch eine hohe mechanische Belastbarkeit und Witterungsbeständigkeit aus – selbst bei starker Beanspruchung durch Verkehr und Witterung bleiben sie langfristig sichtbar. Anders als einfache Farbaufträge werden thermoplastische Materialien erhitzt und auf den Untergrund aufgebracht, wo sie sich fest mit dem Asphalt verbinden.
Markierungsfarben für Fahrradwege und -straßen
Farbliche Markierungen sind ein zentrales Element moderner Radverkehrsführung. Sie erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit der Wege im Straßenraum, sondern lenken auch gezielt die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer auf kritische Bereiche – etwa an Kreuzungen, Einmündungen oder bei Mischverkehr mit Kfz.
Beschilderung für Fahrradwege & Fahrradstraßen
Neben der Markierung auf dem Asphalt spielt die Beschilderung eine zentrale Rolle in der Verkehrsführung für den Radverkehr. Sie sorgt für rechtliche Klarheit und gibt allen Verkehrsteilnehmern eindeutige Hinweise über Verlauf, Nutzungspflicht und besondere Regelungen eines Radwegs.