Fußplatten
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Fußplatten
Fußplatten sind großflächige Trägerelemente, mit denen sich Bauzäune, Schilder und TL-Sicherheitsbaken standsicher verankern lassen. Denn zur wirksamen Absicherung von Baustellen im Straßenverkehr bedarf es nicht nur signalstarker Absperr- und Leitelemente, sondern auch Vorrichtungen, die einen stabilen Stand dieser Elemente ermöglichen. Fußplatten sind deshalb je nach Ausführung zwischen 12 und 32 kg schwer und haben unterschiedlich geformte Öffnungen zum Einstecken von Absperrelementen, Baken, Schaftrohren und Schildern.
Die meisten Bakenfüße, wie zum Beispiel die Sicherheitsbaken-Fußplatte D300M, sind BASt-geprüft nach TL-Leitbaken. Das bedeutet, dass sie sich zur Aufstellung aller durch das Bundesamt für Straßenverkehr (BASt) freigegebenen TL-Sicherheitsbaken eignen. Daneben besitzen einige Modelle wie die Fußplatte D81 Junior II oder die Sicherheitsbaken-Fußplatte K 35 neben runden und eckigen Öffnungen eine weitere für Baken mit dem D-System. Bei diesem System arretieren zwei Nuten längs der runden Öffnung den Baken und verhindern dadurch, dass er sich um die eigne Achse drehen kann.Bakenfüße werden fast ausschließlich aus bruchsicherem Recycling-Material hergestellt und sind gegen äußere Einflüsse wie Abgase, Frost, Öl und Salz beständig. Um die Energieversorgung von Warnleuchten im Straßenbau sicherzustellen, besitzen viele Modelle eine spezielle Mulde, die der Aufnahme einer Batterie dient. Damit sie sich trotz ihres Gewichtes einfacher transportieren lassen, sind die meisten Bakenfüße stapelbar und mit seitlichen Tragegriffen ausgerüstet. Sicherheits-Fußplatten sind in vielen Ausführungen mit und ohne BASt-Prüfung erhältlich: von der einfachen, 400 x 400 mm großen Bakenständerfußplatte mit einer eckigen Einstecktasche über die 800 x 400 mm große Fußplatte aus Kunststoffrecycling bis zur 800 x 400 mm großen Sicherheitsbaken-Fußplatte K 35 mit fünf Öffnungen.
Was sind TL Aufstellvorrichtungen?
Die Technischen Lieferbedingungen oder kurz TL sind Bestandteil des technischen Regelwerkes für das Straßenwesen in Deutschland. Sie legen die technischen Merkmale von Produkten fest und werden oftmals als Normen verwendet. Die umfangreichen Anleitungen dienen der Information und Beratung, teilweise müssen sie jedoch verbindlich eingehalten werden. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (kurz RSA) gibt die Anleitung, wie mobile Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen. Angefangen bei der richtigen Aufstellhöhe, damit Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer unbeschadet bleiben bis hin zu dem komplexen Zusammenspiel von Windlast, Schildfläche und Gegengewicht, damit die Schilder auch bei Sturm standhaft bleiben und keine Gefahr darstellen.
Wo darf ein mobiles Verkehrszeichen stehen?
Der Einsatz von mobilen Verkehrszeichen ist immer wieder notwendig, sei es aufgrund von Baustellen, temporären Halt- und Parkverboten bei Großveranstaltungen oder Umleitungen bei massiven Straßenschäden.
Grundsätzlich dürfen Geh- und Radwege sowie Grünstreifen zum Aufstellen genutzt werden. Hierbei sind jedoch einige Maße zu beachten, so dass Fußgänger, Radfahrer und weitere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Die richtige Aufstellhöhe wird zum einen so festgelegt, dass Kopfverletzungen vermieden werden und zum anderen eine gute Sicht für den fließenden Verkehr gewährleistet wird. Nach dem Aufstellen des Verkehrsschildes muss eine festgelegte Mindestbreite auf Geh- und Radwegen erhalten bleiben, damit der Weg auch weiterhin genutzt werden kann. Der richtige Seitenabstand zur Fahrbahn verhindert, dass bei zu dichtem Vorbeifahren eines Kfz das Schild erfasst und mitgenommen wird.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Mindestmaße für Aufstellhöhe, Mindestbreite und Seitenabstand:
Aufstellhöhe über Gehwegen | 2,00 m |
Aufstellhöhe über Radwegen | 2,20 m |
Aufstellhöhe über Grünstreifen, neben der Fahrbahn und außerhalb von Ortschaften | 1,50 m |
Seitenabstand zur Fahrbahn innerorts |
0,50 m |
Seitenabstand zur Fahrbahn außerorts | 1,50 m |
Verbleibende Mindestbreite Gehweg | 1,00 m |
Verbleibende Mindestbreite gemeinsamer Geh- und Radweg | 1,60 m |
Zusammenwirken von Windlast, Schildfläche, Aufstellhöhe und Gegengewicht
Beim Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen ist vor allem darauf zu achten, dass keine unnötige Gefahr von den Aufstellvorrichtungen ausgeht. Hier spielt insbesondere der Wind eine erhebliche Rolle, denn die Verkehrszeichen dürfen auch bei Sturm nicht umfallen. Die entscheidenden Vorgaben zu der Standsicherheit von mobilen Verkehrszeichen sind neben den TL in den ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) festgeschrieben. Die aktuelle Rechtsprechung orientiert sich an den hier vorgeschriebenen Werten. Innerorts müssen Verkehrszeichen bis zu der Windstärke 8 stehen bleiben, außerorts sogar bis Windstärke 10. Die örtlichen Gegebenheiten spielen hierbei auch eine Rolle wie beispielsweise ob sich die Stelle in Ortsrandlage zwar per Definition innerorts befindet jedoch die unbebauten Umstände wie außerorts anzutreffen sind. Im Zweifelsfall sollte das Verkehrszeichen selbstverständlich lieber etwas stärker gesichert werden als zu wenig.
Wie viele Fußplatten werden benötigt?
Die entscheidende Frage ist nun, wie ein mobiles Verkehrs ausreichend gesichert werden kann. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Vielmehr spielen neben der Windstärke auch die Größe des Verkehrsschildes sowie die Aufstellhöhe eine entscheidende Rolle. Ein kleiner physikalischer Exkurs gibt weitere Aufschlüsse: Die Kraft, die notwendig ist das mobile Verkehrszeichen umkippen zu lassen nennt sich Kippmoment. Die ihr entgegenwirkende Kraft ist das Standmoment. Solange also das Standmoment größer als das Kippmoment ist, bleibt das Verkehrszeichen stehen. Mit folgender Formel lässt sich das Kippmoment berechnen:
Windlast x Schildfläche x Hebelweg = Kippmoment
Die Windlast liegt bei Windstärke 8 bei 0,25kN/m² und bei Windstärke 10 bei 0,42kN/m². Die Schildfläche ergibt sich aus der Form des Verkehrsschildes und welche Größe verwendet wurde. Diese wird in der Formel in m² angegeben. Der Hebelweg ergibt sich aus der Montagehöhe des Verkehrszeichens gemessen an der Schildmitte. Das ausgerechnete Kippmoment muss geringer sein als die unten aufgeführte Prüfkraft damit das Verkehrszeichen stehen bleibt.
Nur Fußplatten | Fußplatten im Fußplattenträger | ||||||||
Klasse | K1 | K2 | K3 | K4 | K5 | K6 | K7 | K8 | K9 |
Prüfkraft (N) | 120 | 240 | 360 | 480 | 600 | 720 | 960 | 1080 | 1920 |
Dank der Klassifizierung von TL-Fußplatten (K1) sowie den TL- Fußplattenträgern bleibt einem das Berechnen des Standmomentes erspart.
Die TL Fußplatte
Die TL Fußplatte, auch K1 Fußplatte genannt, muss bestimmte Maße erfüllen. So ist ein Mindestgewicht von 28kg vorgeschrieben und eine Maximalhöhe von 12 cm. Die meisten TL Fußplatten weisen Maße von 85 – 90 cm in der Länge sowie 45 cm in der Breite auf. Ausnahmen stellen hier die sogenannten Block- oder Koffer-Fußplatten dar. Entscheidend bei den K1 Fußplatten ist das gewährleistete Standmoment von 120 N.
Wie wird eine Fußplatte ausgerichtet?
Um das volle Standmoment zu nutzen muss die TL Fußplatte quer zum Verkehrszeichen aufgestellt werden. Wird sie parallel aufgestellt geht ein Teil der Standsicherheit verloren.
Typische Fehler beim Aufstellen der Fußplatten
Typische Fehler, die beim Aufstellen von Fußplatten gemacht werden, sind beispielsweise beschädigte oder abgebrochene Fußplatten zu verwenden. Hierbei ist ein Teil des Gewichtes verloren gegangen sowie die Grundfläche beeinträchtigt worden. Sehr gerne werden beim Übereinanderstapeln auch unterschiedliche Sorten von TL Fußplatten verwendet. Die Sortenreinheit ist jedoch sehr wichtig da nur so spezielle Verzahnungen ineinander greifen können. Wie oben bereits erwähnt, muss auch die Ausrichtung der Fußplatten quer zum Verkehrszeichen beachtet werden. Versetzte Lochbilder sollten ebenso vermieden werden wie zusätzlich aufgelegte Gewichte.