3.500 meldepflichtige und weitere 34.000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im Jahr 2016 registriert. Und dennoch wird das Risiko von Augenverletzungen im Arbeitsalltag oftmals unterschätzt. Berufsbedingte Augenverletzungen entstehen durch mechanische sowie chemische Einflüsse oder auch durch optische Strahlung. Die Ausstattung der Mitarbeiter mit dem richtigen Augenschutz ist demzufolge essentiell.
Verletzungsfolgen durch Fremdkörper und Co.
Fremdkörper können während der Arbeit zum Beispiel beim Flexen, Sägen oder Schleifen ins Auge fliegen und dort Stich- oder Rissverletzungen verursachen. Oftmals kommt es im Nachgang zu einer Infektion des betroffenen Auges und es besteht die Gefahr von Folgeschäden. Diese Unfälle lassen sich durch das einfache Tragen einer Schutzbrille mit Seitenschutz verhindern. Ebenso wie beim Arbeiten mit chemischen Gefahrenstoffen, sei es im Labor oder in der Werkstatt. Spritzer von Säuren, Laugen aber auch von Reinigungsmitteln und Klebstoffen rufen Verätzungen hervor und schädigen die Zellstruktur des Auges nachhaltig. Trübung oder gar Erblindung des Auges können die Folge sein.
Augenschutz im Freien
Ebenso kann eine ständige Sonneneinstrahlen die Augen von Arbeitnehmern schädigen. Intensive UV-Strahlen können die Hornhaut und Bindehaut entzünden und zu Augenschmerzen führen. Der Grund dafür sind fotochemische Reaktionen, die die äußersten Zellen zerstören. Treffen die Strahlen nur vorübergehend auf die Augen, heilen Hornhaut und Bindehaut nach kurzer Zeit wieder. Wirken UV-Strahlen jedoch dauerhaft auf die Augen ein, kann es zu einer Trübung der Augenlinse oder zu grauem Star kommen. Auch die direkte Arbeitssicherheit kann durch geblendete Augen beeinträchtigt werden, so können beispielsweise Hindernissen und Gefahrensituationen nicht rechtzeitig erkannt werden. Durch die so verzögerte Reaktionszeit kann es zu Unfällen kommen.