
Wissenswertes zum Thema „Verkehrszeichen“
Inhaltsverzeichnis:
Allgemeines zu Verkehrszeichen
Verkehrszeichen (kurz VZ) sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den dauerhaften Verkehrszeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen. Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder jene, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dem Verkehrsblatt veröffentlicht wurden.
Private Verwendungen von VZ sind untersagt oder bedürfen einer behördlichen Genehmigung (bspw. für Baustellen). Auf den Verkehrszeichen wird die serifenlose Schriftart Linear-Antiqua nach DIN 1451-2 verwendet, dies ist die allgemein gültige Schrift für den Straßenverkehr. Die Farben der VZ werden nach DIN 6171-1 und DIN EN 12899-1 geregelt.
VZ, die außerhalb des angegebenen Farbbereiches liegen sind für den Einsatz im Straßenverkehr unzulässig. Dies trifft beispielsweise auch auf alte, verblichene VZ zu. Pfosten, Rohrrahmen und Schilderrückseiten sollen grau sein, verzinkte Aufstellrichtungen gelten in diesem Zusammenhang als grau.
Welche Größen werden benötigt?
Die tatsächlichen, individuellen Erfordernisse bestimmen die Größe der VZ, unnötig große Verkehrszeichen sind zu vermeiden. Wenn aus übergeordneten Gründen von den Standardmaßen abgewichen werden muss, erfolgt eine lineare Vergrößerung beziehungsweise Verkleinerung des VZ.
Die Schriftgröße
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie der Standort des Verkehrsschildes bestimmt in der Regel die Schriftgröße. Umso höher die am Aufstellungsort gefahrene Geschwindigkeit ist, desto größer muss die Schriftgröße ausfallen. Schriften für Überkopfbeschilderungen, wie an Verkehrszeichenbrücken oder Kragarmen, fallen größer aus als bei seitlich von der Fahrbahn aufgestellte Schildern.
Schriftgröße bei seitlich aufgestellter Beschilderung
Geschwindigkeit in km/h | Schrifthöhe in mm |
v ≤ 40 | h = 105 |
v = 50 | h = 126 |
v = 60-70 | h = 140 |
v = 80-100 | h = 175 |
v = 110-120 | h = 210 |
v > 120 | h = 280 |
Schriftgröße bei Überkopfbeschilderung
Geschwindigkeit in km/h | Schrifthöhe in mm |
v ≤ 50 | h = 175 |
v = 60-70 | h = 210 |
v = 80-100 | h = 280 |
v > 100 | h = 350 |
Die Größe des Schildes
- Größe 1 = 70% Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h
- Größe 2 = 100% Geschwindigkeitsbereich 20-80 km/h
- Größe 3 = 125% Geschwindigkeitsbereich > 80 km/h

Maße der Verkehrszeichen in mm
Form des VZ | Größe 1 | Größe 2 | Größe 3 |
Ronde* | Ø 420 | Ø 600 | Ø 750 |
Dreieck | Seitenlänge 630 | Seitenlänge 900 | Seitenlänge 1260 |
Quadrat | 420 x 420 | 600 x 600 | 840 x 840 |
Rechteck
(HxB) | 630 x 420 420 x 630 | 900 x 600 600 x 900 | 1260 x 840 840 x 1260 |
Maße Zusatzzeichen in H x B in mm
Zusatzzeichen | Größe 1 | Größe 2 | Größe 3 |
Höhe 1 | 231 x 420 | 330 x 600 | 412 x750 |
Höhe 2 | 315 x 420 | 450 x 600 | 562 x 750 |
Höhe 3 | 420 x 420 | 600 x 600 | 750 x 750 |
Die 3 Reflexionsklassen
Zeichen nach §39 bis § 43 StVO |
Normales Umfeld |
Hell erleuchtetes Umfeld und/oder viele externe Lichtquellen |
|||||
|
Autobahn |
Außerorts |
Innerorts |
Autobahn |
Außerorts |
Innerorts |
|
Alle Zeichen außer den nachstehend aufgeführten* |
Aufstellort: |
RA2 |
RA1/RA2 |
RA2 |
RA2/RA3 |
RA2 |
RA3/be |
Aufstellort: hoch/links |
RA2 |
RA2 |
RA2 |
RA3 |
RA2/RA3 |
RA3/be |
|
Warte- und Haltegebote an Bahnübergängen |
- |
RA2/RA3 |
RA2/RA3 |
- |
RA3 |
RA3 |
|
Warte- und Haltegebote an Kreuzungen, Einmündungen und bei verengter Fahrbahn; Zeichen für vorgeschriebene Fahrtrichtung und vorgeschriebene Vorbeifahrt |
RA2/RA3 |
RA2 |
RA2/RA3 |
RA3 |
RA3 |
RA3/be |
|
Zeichen in Arbeitsstellen |
RA2 |
RA2 |
RA2** |
RA2/RA3 |
RA2 |
RA2 |
|
Sonderwege, Halteverbote und Parken; Touristische Unterrichtungstafeln gemäß Z 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386*** |
RA1 |
** Vorhandene Bestände an Materialien der Retroflexions-Klasse 1 (RA1) können aufgebraucht werden
*** Sofern nicht in Form eines braunen Farbeinsatzes in einem Wegweiser nach RWB integriert
be: von innen oder außen beleuchtet
/: Auswahl nach Randbedingungen
links: Wenn das Zeichen nur links steht, wird eine höherwertige Leistungsklasse gegenüber der Rechtsaufstellung („rechts“) empfohlen
Unterschied zwischen Alform und Flachform
Wenn Sie sich für Verkehrsschilder entscheiden, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Haupttypen zur Auswahl: Alformschilder und Flachformschilder. Beide haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sie für verschiedene Einsatzbereiche geeignet machen.
Alformschilder zeichnen sich durch ihr randprofilverstärktes Design aus. Diese Art der Verstärkung macht das Schild stabiler und haltbarer gegenüber Umwelteinflüssen und physischen Belastungen. Das bedeutet, dass Alformschilder besonders gut für Standorte geeignet sind, an denen sie stärkerem Wind oder Vandalismus ausgesetzt sein könnten. Der größte Nachteil der Alformschilder liegt jedoch in der Notwendigkeit, spezielle Alformschellen für die Befestigung am Rohrpfosten zu verwenden. Dies schränkt die Flexibilität bei der Montage ein, da nicht jede herkömmliche Rohrschelle passt. Zudem ist eine Wandmontage durch direktes Anschrauben bei Alformschildern nicht möglich, was die Einsatzmöglichkeiten weiter einschränkt.
Flachformschilder bieten demgegenüber eine größere Montageflexibilität. Sie sind in zwei Stärken erhältlich – 2mm und 3mm – und können mit herkömmlichen Rohrschellen oder Klemmschellen befestigt werden. Dies macht sie besonders vielseitig einsetzbar, sei es für temporäre Einsätze wie in Haltverbotszonen oder für permanente Installationen. Die Möglichkeit, normale Befestigungselemente zu verwenden, vereinfacht die Installation und Wartung der Schilder erheblich. Jedoch kann die geringere Materialstärke im Vergleich zu den Alformschildern in besonders herausfordernden Umgebungen ein Nachteil sein.
Zusammenfassend bieten Alformschilder eine erhöhte Stabilität und Haltbarkeit für anspruchsvolle Umgebungen, erfordern jedoch spezielle Alformschellen zur Montage und bieten keine Möglichkeit zur Wandbefestigung. Flachformschilder hingegen punkten durch ihre Montageflexibilität und die Verwendung von Standardbefestigungsmitteln, könnten jedoch in extremen Situationen weniger Widerstandsfähigkeit bieten.
Bei der Auswahl des geeigneten Typs sollten Sie daher den spezifischen Einsatzort und die erwarteten Belastungen berücksichtigen, um die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Aufstellung der Verkehrszeichen
Einzelheiten zur Aufstellung von Verkehrszeichen sind der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) zu entnehmen.
Dort wird angeordnet, dass Verkehrszeichen fest eingebaut sein müssen, sofern sie nicht nur vorübergehend aufgestellt sind. Im Allgemeinen sind die VZ rechts neben der Fahrbahn anzubringen. Links allein oder über der Straße allein dürfen Verkehrszeichen nur stehen, wenn eindeutig ist, dass sie für den gesamten Verkehr in eine Richtung gelten. In diesem Fall müssen die VZ auch bei Dunkelheit aus ausreichender Entfernung gut sichtbar sein.
Grundsätzlich dürfen höchstens drei Verkehrszeichen (davon normalerweise maximal zwei Vorschriftzeichen) an einem Pfosten befestigt werden, §§39-43 Abs. 3 Nr. 11 VwV- StVO. Eine Ausnahme gibt es für Zeichen für den ruhenden Verkehr. Gefahrzeichen stehen generell allein. Darüber hinaus sind Zeichen mit Wartepflicht allein aufzustellen.
Vorfahrtsregelungen (wie etwa Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt gewähren) anzeigen, müssen neben dem verwendeten Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein. So kann sichergestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder verschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen.
Auch die Höhe der VZ sind in der StVO geregelt:
innerorts | außerorts | |
Standard-VZ | 2,0 m | 2,0 m |
über Radwegen | 2,2 m | 2,2 m |
über der Fahrbahn | 4,5 m | 4,5 m |
auf Inseln | 0,6 m | 0,6 m |
Leitbaken/- platten | 0,25 m | 0,25 m |
innerorts | außerorts | |
Wegweiser | 2,0 m | 1,5 m |
über Radwegen | 2,25 m | 2,25 m |
über Fahrbahn | 5,0 m | 5,0 m |
Pfeilwegweiser Tiefaufstellung | 1,0 m | 1,0 m |
Abfolge, Wiederholung und Kombination von Verkehrszeichen
Verkehrszeichen sollen grundsätzlich nacheinander erfasst und verarbeitet werden können. Dementsprechend ist eine zu dichte Abfolge von VZ für den fließenden Verkehr zu vermeiden. Die Pfostenabstände sollten entsprechend der Geschwindigkeit gewählt werden.
- Bis 50 km/h → mindestens 15 Meter
- Über 50 bis 100 km/h → mindestens 30 Meter
- Über 100 km/h → mindestens 100 Meter
Wiederholung von Verkehrszeichen
Hinter Kreuzungen und Einmündungen, an denen mit ortskundigen Kraftfahrern zu rechnen ist, müssen die Zeichen 274, 276 und 277 StVO wiederholt werden.
Wenn im weiteren Streckenverlauf ein Halteverbot besteht, sind nach jeder Kreuzung oder Einmündung die Zeichen 283 und 286 StVO zu wiederholen.
Des Weiteren empfiehlt sich folgender Wiederholungsabstand:
Straßentyp | Gefahrenzeichen | Vorschriftzeichen* |
Autobahn oder ähnlich ausgebaut | Nach ca. 2,0 km | Nach ca. 1,0 km |
Außerorts, gut ausgebaut | Nach ca. 1,5 km | Nach ca. 750 m |
Außerorts, einfach ausgebaut | Nach ca. 1,0 km | Nach ca. 500 m |
Innerorts | Nach ca. 500 m | Nach ca. 250 m |
* der Abstand der Vorschriftzeichen ist geringer, da diese für einen sicheren Verkehrsablauf eine erhöhte Bedeutung haben. Auf Streckenabschnitten mit wenig Ablenkung kann der Abstand der Vorschriftzeichen um bis zu 50% vergrößert werden.
- Nur wenn Wartezeichen besonders auffallen, dürfen sie mit anderen VZ kombiniert werden. Die Zeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) und Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) sind hiervon ausgeschlossen und dürfen nicht mit anderen VZ kombiniert werden.
- Kombination von Vorschriftzeichen nur, wenn sie für die gleiche Verkehrsart und gleichen Punkt/Strecke gelten.
- Besteht zwischen verschiedenen VZ an einem gemeinsamen Pfosten kein unmittelbarer Bezug ist ein Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten.
- Zusatzzeichen sind im Normalfall direkt unterhalb des VZ anzubringen, auf die sie sich beziehen.
- Gefahrenzeichen, die eine Vorschrift begründen, sollen oberhalb von diesem angebracht werden.