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Steuer-Vorteil 2025: Clever investieren & von Super-AfA profitieren

Steuer-Vorteil 2025: Clever investieren & von Super-AfA profitieren

Geschätze Lesezeit: 5 Minuten

Investitionsbooster 2025: Steuerliche Investitionsanreize und Super-AfA 

Ab dem 1. Juli 2025 wird es ein neues Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland geben. Zentrales Element ist eine Super-Abschreibung von 30 Prozent. Ziel ist es, Investitionen anzuregen, Arbeitsplätze zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Für die neue Super-AfA gelten folgende Bedingungen:
 
  • Es muss sich um neue, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln. 
  • Die Anschaffung oder Herstellung muss zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgen. 

Investitionssofortprogramm der Bundesregierung 

Mit dem sogenannten Investitionsbooster sollen kurzfristige steuerliche Entlastungen geschaffen und Investitionsentscheidungen durch bessere Rahmenbedingungen erleichtert werden. Im Mittelpunkt steht die Ausweitung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Unternehmen schneller steuerliche Entlastung bringt als die bislang übliche lineare Abschreibung. 

Die Bundesregierung will damit vor allem mittelständische Unternehmen sowie investitionsintensive Branchen gezielt unterstützen. Gleichzeitig schafft das Programm Planungssicherheit für Investitionen in neue Technologien, Digitalisierung und nachhaltige Projekte. 

Degressive Abschreibung: Was ändert sich konkret?

Die Super-AfA ermöglicht es, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im ersten Jahr mit 30 Prozent des Restbuchwerts abzuschreiben. In den Folgejahren wird der verbleibende Restwert ebenfalls mit dem gleichen Prozentsatz abgeschrieben. 

Im Unterschied dazu erfolgt die lineare Abschreibung über die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt. Der Vorteil der degressiven Variante: Unternehmen haben in den ersten Jahren eine deutlich höhere steuerliche Entlastung und damit mehr Liquidität für weitere Investitionen.

Bedeutung der Montageart für die steuerliche Einordnung 

Ein entscheidender Faktor für die Förderfähigkeit ist, ob ein Produkt als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut gilt. Dies hängt in der Praxis vor allem von der Montageart ab: 

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter sind transportierbar und nicht dauerhaft mit dem Boden oder einem Gebäude verbunden, etwa durch Verschrauben oder Aufdübeln. 
  • Unbewegliche Wirtschaftsgüter sind fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden, zum Beispiel durch Einbetonieren. 

Typische förderfähige Produkte aus dem STEIN HGS Sortiment: 

Beispielhafte Einstufung: 

  • Wartehalle Modell P14 mit Fußplatten aufgedübelt → beweglich → degressiv abschreibbar mit 30 Prozent 
  • Gleiches Modell einbetoniert → unbeweglich → lineare Gebäudeabschreibung mit 2 bis 3 Prozent jährlich 

Fallbeispiel: Degressive vs. lineare Abschreibung im direkten Vergleich 

Ein Betrieb investiert 30.000 Euro Euro netto in eine EcoCover Überdachung von STEIN HGS, die mit Fußplatten aufgedübelt montiert wird. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.

Degressive Abschreibung: 

  • 1. Jahr: 30 % von 30.000 Euro = 9.000 Euro 
  • 2. Jahr: 30 % vom Restbuchwert (21.000 Euro) = 6.300 Euro 
→ hohe Abschreibung und Liquiditätsvorteil in den ersten Jahren 

Lineare Abschreibung bei Einbetonierung: 

  • Jährlich: 30.000 Euro / 10 Jahre = 3.000 Euro 
→ gleichmäßige, aber deutlich langsamere Abschreibung 

Auswirkungen auf Investitionsplanung und Unternehmen 

Mit der neuen Super-AfA schafft die Bundesregierung ab Juli 2025 spürbare steuerliche Entlastungen für Unternehmen aller Branchen. Besonders Mittelständler und investitionsstarke Betriebe profitieren von einer schnelleren Amortisation ihrer Investitionen. Gleichzeitig verbessern die Unternehmen ihre Liquidität und erhalten durch die festgelegte Laufzeit bis 2027 Planungssicherheit. 


Empfehlung: Unternehmen sollten geplante Investitionen und Infrastrukturprojekte frühzeitig daraufhin prüfen, ob eine bewegliche Montage realisierbar ist und dadurch die Einstufung als bewegliches Wirtschaftsgut möglich bleibt. So lassen sich die steuerlichen Vorteile der degressiven Abschreibung gezielt nutzen und Investitionskosten schneller wirtschaftlich ausgleichen.

Abgrenzung: Anlagevermögen und Umlaufvermögen 

Für die Super-AfA kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens infrage. 

  • Anlagevermögen: Dient dem Unternehmen dauerhaft und verbleibt über mehrere Jahre im Betrieb (z. B. Maschinen, Verkehrstechnik, Stadtmobiliar). 
  • Umlaufvermögen: Kurzfristig im Unternehmen, wird rasch umgesetzt oder verbraucht (z. B. Rohstoffe, Handelswaren, Forderungen). Hier greift keine Abschreibung nach AfA.