
Pop-up-Radwege – Flexible Lösungen für sicheren Radverkehr
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Temporäre Radwege schnell und regelkonform umsetzen
Um kurzfristig auf veränderte Mobilitätsbedarfe reagieren zu können, setzen öffentliche Einrichtungen vermehrt auf sogenannte Pop-up-Radwege. Dabei handelt es sich um temporäre Radverkehrsanlagen, die sich innerhalb kürzester Zeit umsetzen lassen und dennoch ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Sie dienen unter anderem als Reaktion auf Engpässe im öffentlichen Nahverkehr, zur Neuordnung innerstädtischer Verkehrsströme oder als Bestandteil moderner, nachhaltiger Verkehrsentwicklung. Insbesondere in urbanen Räumen ermöglichen sie eine flexible Nutzung der vorhandenen Straßenräume, ohne dabei tiefgreifende bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen.
Vorteile für Kommunen, ÖPNV und öffentliche Träger
- Schnelle Umsetzung: Ideal für kurzfristige Verkehrsversuche, Umleitungen oder saisonale Maßnahmen
- Rechtskonformität: Umsetzung gemäß StVO und einschlägiger Richtlinien (z. B. RSA 21, ERA)
- Flexibilität: Rückbaubar, erweiterbar, evaluierbar – Pop-up-Radwege bieten hohe Anpassungsfähigkeit
- Kosten- und Ressourcenschonung: Kein Tiefbau notwendig, temporäre Materialien reichen aus
- Sicherheit: Deutliche Trennung zwischen Rad- und KFZ-Verkehr senkt Unfallrisiken

Rechtliche Grundlagen und Umsetzungshinweise
Die Einrichtung von Pop-up-Radwegen ist an bestimmte rechtliche Vorgaben gebunden. Grundlage ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), ergänzt durch technische Regelwerke und Empfehlungen.
Wesentliche rechtliche Grundlagen:
- StVO § 45 Absatz 9: Ermöglicht Verkehrsmaßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, insbesondere zum Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmender wie Radfahrender.
- RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen): Regelt die Anforderungen an Absicherungen im öffentlichen Verkehrsraum – auch für temporäre Verkehrsführungen wie Pop-up-Radwege.
- ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen): Liefert technische Hinweise zur Gestaltung, Dimensionierung und Führung von Radwegen, die auch bei temporären Maßnahmen berücksichtigt werden sollten.
- VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur StVO): Präzisiert die Anwendung gesetzlicher Vorschriften und enthält Hinweise zur Anordnung und Durchführung von Maßnahmen im Straßenverkehr.
- DIN-Normen und Technische Lieferbedingungen: Für eingesetzte Materialien wie Leitbaken, Markierungsprodukte oder Trennsysteme gelten produktbezogene Normen, die einzuhalten sind.
In 3 Schritten zum normgerechten Pop-up-Radweg
1. Planung & Ausschilderung
Eine eindeutige Verkehrsführung beginnt mit der richtigen Beschilderung. Unser Sortiment umfasst:
- Verkehrszeichen nach StVO
- Zusatzzeichen (z. B. zeitlich befristet, Radverkehr frei)
- Hinweisschilder nach StVO
2. Temporäre Fahrbahnabtrennung
Die optische und physische Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg ist das Herzstück eines Pop-up-Radwegs. Je nach Einsatzzweck stehen Ihnen zur Verfügung:
- Baken mit Reflexfolie
- Leitschwellen
- Fahrbahnteiler
- Absperrungen mit integrierter LED-Leuchte
- Ideal bei Tages- und Nachtbetrieb: Baken mit integrierter LED-Leuchte sorgen für erhöhte Sichtbarkeit.
3. Bodenmarkierung & Sichtbarkeit
Eine temporäre Markierung schafft Orientierung und erhöht die Verkehrssicherheit. Passende Produkte:
Projektbegleitung & Sonderanfertigungen
Jedes Verkehrsprojekt ist einzigartig. Für komplexe Anforderungen, größere Einsatzgebiete oder spezielle Sicherheitsvorgaben unterstützen wir Sie gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk – von der Produktauswahl bis zur Sonderanfertigung nach Maß.