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Neue StVO bringt mehr Flexibilität für Städte und Kommunen

Neue StVO bringt mehr Flexibilität für Städte und Kommunen

Geschätze Lesezeit: 3 Minuten
16.09.2024, Seevetal
Mit der aktuellen Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben Städte und Gemeinden nun deutlich mehr Spielraum, Tempo 30 in ihren Verkehrsplanungen zu verankern. Die Reform gibt den Kommunen neue Werkzeuge an die Hand, um eine sicherere und umweltfreundlichere Mobilität zu fördern. Besonders die Einführung von Tempo-30-Zonen in städtischen Gebieten wird durch die neuen Regelungen vereinfacht und flexibler gestaltet.

Tempo 30-Zonen für mehr Sicherheit

Bisher war die Anordnung von Tempo 30 innerorts stark reglementiert. Verkehrsbehörden mussten nachweisen, dass eine erhöhte Gefahrenlage vorliegt, um Geschwindigkeitsbeschränkungen durchzusetzen. Mit der neuen StVO können Kommunen jedoch auch auf andere Aspekte wie den Umweltschutz, die Gesundheit oder städtebauliche Entwicklungen hinweisen, wenn sie Tempo-30-Zonen einführen möchten. Das bedeutet, dass Tempo 30 nun leichter auf Schulwegen, an Zebrastreifen, in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und sogar an hochfrequentierten Straßenabschnitten eingeführt werden kann.

Dies ist besonders wichtig, da in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen, wie zum Beispiel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, auf die Notwendigkeit einer umfassenderen Einführung von Tempo 30 in städtischen Bereichen hingewiesen haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Verkehrsunfälle, weniger Lärm, weniger Emissionen und eine insgesamt höhere Lebensqualität für die Bewohner.
30 km/h Schild mit dem Hinweisschild Schule vor Himmel im Hintergrund

Lücken schließen und Flexibilität erhöhen 

Eine bedeutende Neuerung der StVO-Novelle betrifft auch die Flexibilität in der Verkehrsplanung. Kommunen können nun nicht nur einzelne Tempo-30-Zonen einrichten, sondern auch größere Straßenabschnitte zusammenhängend regulieren. Vor der Reform war es beispielsweise nur möglich, Lücken zwischen zwei Tempo-30-Stellen zu schließen, wenn der Abschnitt maximal 300 Meter lang war. Diese Grenze wurde nun auf 500 Meter erweitert, was den Behörden eine wesentlich größere Gestaltungsfreiheit gibt. So können längere Straßen mit einzelnen Gefahrenpunkten besser und sicherer geregelt werden, ohne dass die Fahrer ständig zwischen unterschiedlichen Geschwindigkeiten wechseln müssen.

Erleichterungen für Busse und Fahrräder im Straßenverkehr 

Die neue StVO ermöglicht es den Kommunen außerdem, einfacher Sonderfahrstreifen für Busse sowie breitere Geh- und Radwege einzurichten. Diese Maßnahmen können nun auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit oder der städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden. Im Vergleich zur früheren Regelung, bei der solche Maßnahmen nur bei einer nachgewiesenen Gefahrenlage erlaubt waren, haben die Kommunen jetzt mehr Freiheiten.
Bussupur neben rot markiertem Fahrradweg auf breiter Straße.

Die richtige Ausstattung für eine erfolgreiche Verkehrsberuhigung 

Die Einführung von Tempo-30-Zonen erfordert neben einer klaren Beschilderung auch bauliche Maßnahmen, um die Geschwindigkeitsreduzierung effektiv zu gestalten. In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Produkten, die perfekt auf diese Anforderungen zugeschnitten sind.

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Darüber hinaus sind thermoplastische Fahrbahnmarkierungen eine langlebige und effiziente Lösung, um Tempo-30-Bereiche auf den Straßen sichtbar zu machen.

Für eine physische Verkehrsberuhigung bieten wir robuste Temposchwellen und Berliner Kissen, die den Verkehrsfluss auf eine angenehme und kontrollierte Weise verlangsamen.

Speziell für die sichere Gestaltung von Radwegen haben wir die Leitschwelle 'Bike Lane' im Sortiment, die Radfahrstreifen klar abgrenzt.

In unserer Kategorie Verkehrsberuhigung finden Sie weitere Produkte, die dazu beitragen, Tempo-30-Zonen effizient umzusetzen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.