
Herbstzeit ist Erntezeit - Warnpflicht bei verschmutzter Fahrbahn
Es wird Herbst und viele Landwirte sind auf den Straßen unterwegs um die Ernte einzufahren. Dabei kommt es erntebedingt schnell zu einer Verschmutzung der Fahrbahn mit Ackerlehm.
Bei Regen kann sich auf so beschmutzten Straßen ein gefährlicher Schmierfilm bilden und die Fahrzeuge zum Rutschen oder Schleudern bringen. Die Folgen können schwere Unfälle sein, welche vermeidbar sind.
Kennzeichnungspflicht bei Straßenverschmutzung gemäß § 32 StVO
Laut §32 StVO ist es verboten, die Straße zu beschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Solange also die Straßen verschmutzt sind, haben die Landwirte die gesetzliche Pflicht auf die Verschmutzung aufmerksam zu machen. Besonders in der Haupterntezeit kontrolliert die Polizei die Straßen in den Ernteregionen und ermahnt die Landwirte zum Aufstellen entsprechender Hinweisschilder.
Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher: In unserem Shop finden Sie alles, was Sie für die sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle benötigen. Mit den StVO Schildern Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz Nr. 114 und dem Zusatzschild Verschmutzte Fahrbahn Nr. 1006-35 weisen Sie optimal auf erntebedingte Verschmutzungen hin. Zusätzlich finden Sie unter Zubehör das passende Material für die Aufstellung der Schilder.
STEIN HGS wünscht eine sichere und ertragreiche Ernte!