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Grundlegende Eigenschaften von Warnzeichen, Verbotszeichen, Gebotszeichen

Grundlegende Eigenschaften von Warnzeichen, Verbotszeichen, Gebotszeichen

08.04.2015

Wussten Sie, dass Warnzeichen, Verbotszeichen und Gebotszeichen im Sinne der ASR A1.3 ("Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung") bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen? Wir haben diese Eigenschaften für Sie zusammen gefasst:

 Warnzeichen:

  • Form: dreieckig mit 60% Neigung
  • Grundfläche: gelb
  • Bildzeichen: schwarz
  • Spitze zeigt nach oben

Verbotszeichen:

  • Form: kreisrund
  • Grundfläche: weiß
  • Bildzeichen: schwarz
  • Rand: rot
  • roter 45° von links nach rechts geneigter Querbalken

Gebotszeichen:

  • Form: kreisrund
  • Grundfäche: blau
  • Bildzeichen: weiß

Schutz durch klare Signale: Warn-, Verbot- und Gebotsschilder für sicheres Arbeiten

Warnzeichen, Verbotszeichen und Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die vor einer Gefahr oder einem Risiko (z.B. bei der Benutzung von Maschinen) warnen sollen. Gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung sind diese Sicherheitskennzeichnungen dann einzusetzen, wenn eine Gefahr oder ein Risiko zur Verletzung nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen begrenzt werden können.

Bei uns erhalten Sie Warnschilder, Verbotsschilder und Gebotsschilder nach der aktuellen internationalen Norm ISO 7010 und DIN 4844-2. Wir empfehlen die Kennzeichnung immer nach der neuesten Norm durchzuführen, um Risiken und Unfälle durch Fehlinterpretationen zu verhindern. Zudem erfüllen Sie mit der Kennzeichnung nach neuester Norm stets die gesetzlichen Anforderungen.